ERBRECHT
Mit dem Erbrecht wird jeder zwangsläufig konfrontiert, sei es durch einen Todesfall in der Familie oder durch den Wunsch, selbst ein Testament zu errichten. Häufig kommt es bei der Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften zu juristischen Auseinandersetzungen. Dies betrifft nicht nur die Verteilung des Nachlasses unter den Erben. Auch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche müssen geleistet werden, wenn enge Angehörige enterbt worden sind. Um im Vorfeld Streitigkeiten zu vermeiden ist die Errichtung eines Testaments, die den letzten Willen des Erblassers rechtssicher umsetzt, von entscheidender Bedeutung. Als Fachanwältin für Erbrecht mit über 20-jähriger Berufserfahrung gewährleiste ich eine professionelle, sachliche und engagierte Betreuung Ihres Mandats.